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    MIT BEREITS ANGEFALLENEN REISEN KOSTEN SPAREN UND LIQUIDITÄT SICHERN

Reisekosten sind normalerweise erhebliche Kostenblöcke in Unternehmen. Vielen Entscheidern ist nicht bewusst, wie viel Kostensenkungspotential tatsächlich in bereits angefallenen Reisekosten steckt.  

Im Folgenden möchten wir Ihnen drei relevante Instrumente zur nachträglichen Kostensenkung vorstellen:

1. SCHADENSERSATZFORDRUNGEN 

Nach einer  EU-Verordnung bestehen Schadensersatzforderungen für jeden Flug der mehr als 3 Stunden verspätet ist oder seitens der Fluggesellschaft gestrichen wurde. 

Diese Forderungen machen in der Regel 1,5 – 3 % der Flugkosten eines Unternehmens aus und können für in Deutschland ausgestellte Flugscheine im Rahmen der Verjährungsfrist noch 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden. 

Nehmen Sie 2% Ihrer Flugkosten der vergangenen drei Jahre und Sie bekommen einen Eindruck über den Liquiditätszufluss, mit dem Sie circa rechnen können!

 

2. GEKAUFTE TICKETS, DIE AUFGRUND DER CORONA PANDEMIE NICHT GENUTZT WERDEN KONNTEN

Einige Fluggesellschaften tun sich derzeit schwer oder weigern sich sogar, Flugtickets zu erstatten. 

Nachdem die EU-Administration Gutscheine als Ersatz für Rückzahlung des Ticketpreises als nicht konform mit der geltenden Rechtslage erklärt hat, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die „EU-Verordnung über Passagierrechte“ weiterhin Gültigkeit hat. 

In dem Amtsblatt C 89 I/3 vom 18.03.2020, das speziell auf die Situation in der Corona Pandemie eingeht, wird klar ausgedrückt, dass jeder Fluggast, dessen Flug durch die Fluggesellschaft gestrichen wurde - und zwar unabhängig von dem Grund – die Wahl hat zwischen:

  • Erstattung (Rückzahlung),
  • anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.

An anderer Stelle wird festgehalten, dass die Rückzahlung innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen hat.

Bitte vergleichen Sie diese Aussagen mit der geübten Praxis und überlegen Sie kurz, wieviel Geld Ihres Unternehmens derzeit gebunden ist und was das für den Cash-Flow bedeutet.

Wir helfen Ihnen ohne zusätzlichen Admin-Aufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter, Ihr Geld zurückzuholen. Denn freiwillig und kurzfristig erstatten es die wenigsten Fluggesellschaften!

 

3. MIT MEHRWERTSTEUER KOSTEN SENKEN – STICHWORT: RÜCKERSTATTUNG (VAT-RECLAIM) 

Bei Reisen ins Ausland und weiteren geschäftlichen Tätigkeiten fällt die lokale Mehrwertsteuer an. Diese wird auf Antrag rückerstattet. Folgende Ausgaben fallen unter diese Regel (teilweise pro Land unterschiedlich):

  •  Übernachtung/Hotels
  • Marketing Kosten 
  • Mietwagen/Sprit
  • Konferenzen / Messen
  • Allgemeine Dienstleistungen/Gebühren

Das gilt für alle Länder der EU und darüber hinaus für Japan, Süd-Korea, Australien, Neuseeland, Kanada und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Mehrwertsteuer in obigen Ländern liegt im Schnitt bei 20%. Viel Kostensenkungspotential im Nachhinein!

 

FAZIT:

Anhand dieser drei Beispiele wird deutlich, dass in Ihren bereits bezahlten Kosten erhebliche Liquidität schlummert, die wir gerne für Ihr Tagesgeschäft verfügbar machen wollen.

Darüber hinaus ist es unser Ziel, Ihre Strukturen und Ausgaben für Geschäftsreisen so zu optimieren, dass Sie über alles mit ca. 10 – 15% niedrigeren Ausgaben rechnen können, sobald die Reisetätigkeit wieder auf ein normales Ausmaß ansteigt; dies alles ohne Einbußen in Sachen Komfort und Qualität.  

Die Ansatzpunkte hierfür stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor. 

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!