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    Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Haben Sie schon mal die Beitragszahlungen zu Ihrer Berufsgenossenschaft unter die Lupe genommen? Jetzt im April werden wieder neue Beitragsbescheide verschickt. Möglicherweise zahlen auch Sie zu hohe Beträge, weil ihr Unternehmen zweckfremd oder fehlerhaft veranlagt wurde. Das passiert häufiger als Sie denken!

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind für jedes Gewerbe verpflichtend, streng geregelt und im Sozialgesetzbuch VII niedergelegt. Dennoch sollte jedes Unternehmen seine gewerbliche Unfallversicherung auf Senkungspotentiale prüfen lassen.

Die Erfahrung zeigt, dass häufig Fehler im Versicherungsverhältnis auftreten, die behoben werden müssen. Denn Sie wollen als Unternehmen nicht schlechter behandelt werden und mehr bezahlen, als ihr unmittelbarer Konkurrent. 

Wann ist eine Prüfung sinnvoll? Was ist wichtig?

Eine Prüfung ist jederzeit möglich. Interessant ist, dass falsch abgerechnete Beträge von den Berufsgenossenschaften auch rückerstattet werden. Dazu ist es allerdings wichtig, dass Sie einen unabhängigen Experten an der Seite haben, der Sie in diesem Prüfungs- und Optimierungsprozess unterstützt.

Unser Experte ist in diesem Fachgebiet Gutachter und Sachverständiger. Interessiert?

Kommen Sie mit uns unverbindlich in Kontakt und tauschen Sie sich mit unserem Experten dazu aus.